Hinweisgeber-Struktur bei HUBER

HUBER richtet hiermit eine interne Meldestelle im Sinne des § 14 HinSchG ein, die es Personen ermöglicht, Mitteilungen (z.B. erkannte Verstöße gegen Compliance-Anforderungen, strafrechtlich oder bußgeldrechtlich relevante Handlungen oder Unterlassungen) zu machen. Die Abgabe dieser Mitteilungen wird sowohl mit Klarnamen als auch anonym ermöglicht.

Alle Hinweisgeber erhalten eine Rückmeldung über die Behandlung ihrer Hinweise und Vorschläge, sofern diese nicht anonym erfolgen. Verhaltensgrundsätze der HIB Huber Integral Bau GmbH und HUBER Car Park Systems International GmbH gelten weiterhin.

Rechtsanwalt Dr. Marc Fornauf, Caspers Mock Anwälte mbB, nimmt Mitteilungen, Informationen und Hinweise entgegen.

Hinweise können wie folgt übermittelt werden:

  • fornauf@caspers-mock.de
  • per Telefon unter: 0261 – 404 99 761
  • persönlich nach Terminvereinbarung mit Herrn RA Dr. Fornauf
  • postalisch an HIB Huber Integral Bau GmbH, zu Hd. Herrn RA Dr. Fornauf mit dem Hinweis „persönlich/vertraulich/verschlossen“

Caspers Mock Anwälte mbB ist gegenüber HUBER nicht verpflichtet, Namen oder sonstige Identifizierungsmerkmale mitzuteilen. Vielmehr besteht zu Gunsten aller meldenden Personen eine Schweigepflicht gegenüber HUBER. Die meldende Person entscheidet selbst über Inhalt und Weitergabe seiner Informationen.

Caspers Mock Anwälte mbB verpflichtet sich alle Daten und Informationen spätestens nach sechs Monaten nach Erledigung zu löschen. Es findet weder von Seiten der HUBER Unternehmensgruppe noch von Seiten Caspers Mock Anwälte mbB ein Sammeln oder Speichern von firmen- oder personalrelevanten Daten statt. Kosten für Aufnahme und Bearbeitung des Hinweises trägt HUBER.

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